Durch die Nutzung von Software as a Service Escrow können Software-Eigentümer ihre geistigen Eigentumsrechte schützen und sicherstellen, dass ihre Software langfristig verfügbar bleibt. Dieses Verfahren beinhaltet, dass eine Kopie der Quellcode- oder ausführbaren Dateien der Software an einen neutralen Dritten, den sogenannten Escrow-Agenten, übertragen wird.
Allerdings müssen die Bedingungen, unter denen auf die Software zugegriffen werden kann, in einem speziellen Vertrag formal festgehalten werden.
SwissEscrow agiert als Ihr Escrow-Agent und bietet Ihnen im Bereich Software as a Service Escrow professionelle, massgeschneiderte und sichere Lösungen. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, den Quellcode beim Lizenzgeber zu verwahren und ihn nur unter bestimmten Bedingungen, die in der Software as a Service Escrow-Vereinbarung aufgeführt sind, an den Lizenznehmer herauszugeben.
Das Vorhandensein eines Escrow-Agents ermutigt den Lizenznehmer, in den Quellcode zu investieren. Andererseits kann das Unternehmen, das die Software entwickelt hat, seine Dienstleistungen anbieten, ohne seine geistigen Eigentumsrechte und vertraulichen Informationen preiszugeben.